This page is only available in German. The German version is legally binding.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gutachten und Beratung rund um Kraftfahrzeuge · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sachverständigenbüro Boy, Inhaber Aydin Boy, Hauptstraße 99, 68259 Mannheim (nachfolgend „Sachverständiger“), und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Gutachten, Bewertungen, Kurzgutachten, Stellungnahmen und Beratungsleistungen rund um Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Landmaschinen.
(2) Auftraggeber können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anfragen über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind unverbindlich. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag erteilt (schriftlich, in Textform oder mündlich) und der Sachverständige ihn annimmt – ausdrücklich oder durch Beginn der Begutachtung. Der Auftrag wird in der Regel mit einem Auftragsformular dokumentiert, das beide Seiten erhalten.
(3) Der Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Reine Beratungsleistungen ohne schriftliches Ergebnis sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB).
§ 3 Leistungen und Unabhängigkeit
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Auftrag, zum Beispiel Schadensgutachten nach einem Unfall, Wertgutachten (Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Restwert), Leasing-Rückgabe-Gutachten, Ankaufsberatung, Beweissicherung oder Expertisen für Klassiker und Supersportwagen.
(2) Der Sachverständige erstellt Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des Stands der Technik sowie der Richtlinien des Verbandes freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V. (VfK). Ein bestimmtes Ergebnis kann nicht vereinbart werden.
(3) Der Sachverständige darf geeignete Hilfsmittel und Datenquellen (z. B. Kalkulationssysteme, Marktwertdatenbanken, Herstellerangaben) nutzen und für Teilaufgaben fachkundige Hilfspersonen einsetzen. Die Verantwortung für das Gutachten bleibt beim Sachverständigen.
(4) Ohne gesonderten Auftrag nicht geschuldet sind insbesondere: Demontagen, Probefahrten auf öffentlichen Straßen, Fehlerspeicher-Auswertungen über eine Standardauslesung hinaus, Laboruntersuchungen sowie Nachprüfungen der Reparatur.
(5) Ein Standard-Gutachten wird in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung fertiggestellt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Express-Gutachten (in der Regel unter 12 Stunden) sind nach Absprache und gegen einen vereinbarten Zuschlag möglich. Angaben zu Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort in einem besichtigungsfähigen Zustand (z. B. ausreichend sauber, zugänglich, bei Tageslicht oder in einer beleuchteten Halle) zur Verfügung.
(2) Er übergibt alle für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß, insbesondere Zulassungsbescheinigung, Service- und Reparaturnachweise, Angaben zu Vorschäden und Sonderausstattung sowie beim Leasing den Leasingvertrag.
(3) Verschweigt der Auftraggeber erhebliche Umstände (z. B. Vorschäden) oder macht er unrichtige Angaben, haftet der Sachverständige nicht für daraus folgende Fehler des Gutachtens.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung wird vor der Auftragserteilung vereinbart. Ist keine Vereinbarung getroffen, gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).
(2) Bei Schadensgutachten nach Haftpflichtschäden richtet sich das Grundhonorar nach der Höhe des Schadens (Reparaturkosten einschließlich Wertminderung bzw. Wiederbeschaffungswert). Wertgutachten, Leasing-Rückgabe-Gutachten, Ankaufsberatungen und Expertisen werden zum Festpreis oder nach Zeitaufwand berechnet, wie im Auftrag vereinbart.
(3) Neben dem Grundhonorar können Nebenkosten berechnet werden, insbesondere Fahrtkosten, Lichtbilder, Schreib- und Kopierkosten, Porto und Telekommunikation, Kosten für Datenabfragen sowie Express-Zuschläge. Art und Höhe der Nebenkosten werden vor Auftragserteilung mitgeteilt.
(4) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlung und Abtretung bei Haftpflichtschäden
(1) Die Vergütung ist mit Übergabe des Gutachtens bzw. Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei einem unverschuldeten Unfall kann der Auftraggeber seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung erfüllungshalber an den Sachverständigen abtreten. Die Abtretung wird in einer gesonderten, vom Auftraggeber unterschriebenen Erklärung vereinbart. Der Sachverständige rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
(3) Die Abtretung erfolgt nur erfüllungshalber. Zahlt die Versicherung nicht oder nicht vollständig – etwa weil eine Mithaftung des Auftraggebers festgestellt wird –, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des offenen Betrags verpflichtet. Der Sachverständige wird den Auftraggeber in diesem Fall zunächst informieren und ihm die Rückabtretung anbieten.
(4) Gegen Forderungen des Sachverständigen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 7 Termine, Absage und Kündigung
(1) Vereinbarte Besichtigungstermine kann der Auftraggeber bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verlegen.
(2) Bei einer späteren Absage oder wenn das Fahrzeug zum Termin nicht zur Verfügung steht, kann der Sachverständige die bereits entstandenen Fahrtkosten und den nachgewiesenen Zeitaufwand berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(3) Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag vor Fertigstellung des Gutachtens, richtet sich die Vergütung nach § 648 BGB. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 8 Gutachten, Mängel und Nachbesserung
(1) Das Gutachten wird schriftlich (in der Regel als PDF, auf Wunsch zusätzlich auf Papier) übergeben.
(2) Offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) soll der Auftraggeber möglichst zeitnah mitteilen. Ist das Gutachten mangelhaft, hat der Sachverständige zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Ergänzende Stellungnahmen zu einem mangelfreien Gutachten, zum Beispiel auf Nachfrage einer Versicherung, werden nach Zeitaufwand berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Gutachten und Lichtbilder sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf das Gutachten für den vereinbarten Zweck nutzen und an die dafür nötigen Stellen weitergeben, zum Beispiel an Versicherungen, Rechtsanwälte, Gerichte, Leasinggeber oder Kaufinteressenten.
(2) Eine Veröffentlichung, Bearbeitung oder Verwendung für andere Zwecke (z. B. Inserate mit Auszügen des Gutachtens) bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen.
§ 10 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und Hilfspersonen des Sachverständigen.
(4) Gegenüber Dritten, die nicht Auftraggeber sind, haftet der Sachverständige nur, soweit das Gutachten erkennbar auch zu deren Schutz erstellt wurde.
§ 11 Datenschutz und Verschwiegenheit
(1) Der Sachverständige behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich und gibt Gutachten nur an den Auftraggeber oder an von ihm benannte Stellen weiter, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe besteht.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei einer Besichtigung vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Website, WhatsApp) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sachverständigenbüro Boy, Inhaber Aydin Boy, Hauptstraße 99, 68259 Mannheim, Telefon: +49 172 67 01 923, E-Mail: a.boy@kfz-gutachtermannheim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Sachverständigenbüro Boy, Inhaber Aydin Boy, Hauptstraße 99, 68259 Mannheim, E-Mail: a.boy@kfz-gutachtermannheim.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Streitbeilegung
Der Sachverständige ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an uns – wir finden in aller Regel schnell eine Lösung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. der Schweiz).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Mannheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.